ROCK OF AGES
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERANSTALTER FÜR DAS FESTIVAL:

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Erziehungsbeauftragten Zutritt.

2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluß auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

5. Am offiziellen Merchandise-Stand können Ohrenstöpsel erworben werden.

6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Tetrapaks, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlaß findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

7. Das Recht, den Einlaß aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

8. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, Video- und vor allem Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

9. Bei Verlassen des Festivalgeländes (Ausnahme Campingplatz) verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Identcontrol-Armband.

10. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

11. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

12. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.

13. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

14. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

15. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

16. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

17. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenenen Plätzen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt folgezuleisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muß mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden.

18. ACHTUNG: Die Campingflächen werden nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist untersagt. Die Gebühren für zuvor "versehentlich" erworbene Campingkarten werden NICHT zurückerstattet!

19. Wir bitten die Campingtickets über www.rock-of-ages.de im Vorverkauf zu erstehen. Die Preise sind wie folgt: Je Person 20.- Euro (inkl. 10.- Euro Müllpfand) plus 10.- Euro pro Fahrzeug. Bei einer MwSt.-Erhöhung behalten wir uns vor, die Preise der Campingtickets anzugleichen

20. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

21. Die Eintrittskarten sind geprägt und somit nur mit Prägung gültig!



ROCK OF AGES
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER CAMPINGPLÄTZE:

1. ACHTUNG: Die Campingflächen werden nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Campinggelände (ggfs. Anzeige wegen Hausfriedensbruch). Die Gebühren für zuvor "versehentlich" erworbene Campingkarten werden NICHT zurückerstattet!

2. Das Campen ist ausdrücklich nur auf den als Campingplätze ausgewiesenen Flächen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige.

3. Der Campingplatz ist ab Freitag, dem 30.07.2010, ab 12.00 Uhr geöffnet. Die Abreise muß spätestens bis Sonntag, dem 01.08.2010 um 12.00 Uhr erfolgt sein.

4. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Dixies) des Campingplatzes sind kostenlos (ausgenommen Toiletten- und Duschcontainer).

5. Aufgrund von Waldbrandgefahr ist offenes Feuer grundsätzlich nicht gestattet.

6. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genußmitteln) aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt.

7. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Campinggelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

8. Mit dem Veranstalter und/oder der Gemeinde Seebronn ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Campinggebühr ist lediglich das Entgeld für den Platz auf dem das Fahrzeug bzw. das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann. Der Veranstalter und/oder die Gemeinde Seebronn haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

9. Der Benutzer hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, daß eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Benutzer diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter und/oder die Gemeinde Seebronn berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Benutzers umzustellen.

10. Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Müll ist in die zur Verfügung gestellten Müllsäcke zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt.

11. Für die Müllsäcke wird vorab ein Pfand von 10.- Euro erhoben. Bei gesäubertem Platz und anschließender Rückgabe des Restmülls an den Rückgabestellen, wird nach einer Platzkontrolle das Müllpfand in voller Höhe zurückerstattet. Den Anweisungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten.

12. Die Müllentsorgung hat bis Sonntag, den 01.08.2010, spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen. Danach entfällt jeglicher Anspruch auf das Müllpfand. Die Öffnungszeiten der Müllabgabestellen werden an der Eingangskontrolle (Container) ausgehängt.

13. Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen; Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter und/oder die Gemeinde Seebronn die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.

14. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters und/oder der Gemeinde Seebronn ist stets folge zu leisten.

15. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände; weiter behält sich der Veranstalter und/oder die Gemeinde Seebronn in solchen Fällen das Recht zur Einleitung zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung vor.